Menschenrechte: Luxus oder Notwendigkeit?

In einer Welt, in der die Furcht vor Terrorismus, Krieg und einem „Kampf der Kulturen“ erneut allgegenwärtig ist, ist es mehr denn je wichtig, sich für die weltweite Anerkennung der Menschenrechte einzusetzen.
Was aber versteht man unter Menschenrechten?
In der Schlussakte der berühmten Helsinki-Konferenz aus dem Jahre 1975 formulierten West und Ost als politisches Ziel für ein gemeinsames Europa „die Verwirklichung der Menschenrechte“, die sich „aus der dem Menschen innewohnenden Würde ergeben und für seine freie und volle Entfaltung wesentlich sind“. Sie seien, heißt es weiter, ein „wesentlicher Faktor für den Frieden“.
Die Menschenrechtsidee geht von der Überzeugung aus, dass jeder Mensch einzig aufgrund seiner Existenz bestimmte unveräußerliche Rechte besitzt. Sie sind ihrem Wesen nach absolut und zu allen Zeiten und überall auf der Erde als dieselben uneingeschränkten Rechte wirksam. Hierzu zählen zum Beispiel das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit, auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz und das Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit.
Menschenrechte sind gleichsam angeboren und somit „überstaatliche“ Grundrechte, die von einem Staat nicht „gewährt“ werden können noch eine besondere Zugabe im demokratischen Rechtsstaat darstellen, wie manch einer glaubt. Sie können von staatlicher Seite nur bekräftigt und in der Folge geschützt werden. Menschenrechte sind auch dann wirksam oder gültig, wenn sie staatlicherseits nicht anerkannt oder mit Gesetzen willkürlich eingeschränkt werden. Deshalb können sie zwar verletzt und unterdrückt, aber ihrer Natur nach niemals effektiv verboten oder in ihrer Existenz aufgehoben werden. Menschenrechte sind einfach da, auch wenn das jemandem nicht gefällt. Alle Unrechtssysteme und Diktaturen dieser Welt scheitern früher oder später an diesem Umstand.

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